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Jürgen Hilger erhielt Goldene Ehrennadel


Düsseldorf. Die Baugewerblichen Verbände haben Stuckateurmeister Jürgen Hilger mit ihrer Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet. Der 63-Jährige habe "in den zurückliegenden 25 Jahren das Stuckgewerbe ganz maßgeblich geprägt", sagte der Vorsitzende des Fachverbandes Ausbau und Fassade NRW, Rolfgeorg Jülich, in der Mitgliederversammlung des Verbandes. Hilger war 15 Jahre lang Mitglied in dessen Vorstand und stand von 2000 bis 2013 an der Spitze des Deutschen Stuckgewerbebundes.

 

Vor der Überreichung der Ehrennadel blickte Jülich auf Hilgers "imponierende Leistung, ein außergewöhnlich umfassendes Engagement für unser Handwerk und zugunsten der Berufskollegen" zurück. Der Kölner Kollege habe "im besten Sinne auf vielen Hochzeiten getanzt- Das hat schon in jungen Jahren begonnen: Er hat Mathematik, Physik und Informatik studiert und sein Diplom als Mathematiker mit Fachrichtung Informatik gemacht. Parallel dazu hat er jedoch in einem Stuckunternehmen gearbeitet - in der Tat eine ungewöhnliche Zweigleisigkeit." In diesem Unternehmen stieg er anschließend in Leitungsfunktion auf. 1987 folgten Meisterprüfung und Gewerbeanmeldung.

 

In der Fachinnung Stuck-Putz-Trockenbau in Köln hätten die Kollegen recht schnell gemerkt, dass da jemand Besonderes zu ihnen gestpßen war. Ihr Vertrauen war daher schnell so groß, dass Hilger Obmann des Juniorenkreises im Stuckgewerbeverband NRW und Vorstandsmitglied im Verband junger baugewerblicher Unternehmen im ZDB wurde. Später kam unter anderem das Amt des Obermeister in Köln hinzu. Auch in der Vereinigung der Verputzer in Europa ist Hilger bereits seit 2001 aktiv.

 

Unter dem Beifall der übrigen Vorstandsmitglieder sagte Rolfgeorg Jülich, er sei "froh und stolz, einen wie Jürgen Hilger in unseren Reihen zu haben und ihn auszeichnen zu können." Hilger selbst meinte, der Fachverband Ausbau und Fassade NRW habe in den zurückliegenden Jahren im Land un darüber hinaus "dank Eurer Hilfe und Unterstützung viel aufgebaut, das es zu bewahren und auszubauen gilt."

 

sbt-

Dezember 2013

PI 18/13

 

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